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Informationen über Versicherungen
Artikel zum Versicherungswesen
Infos zur Abrechnung in der PKV
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung besteht in der Art, wie Leistungen abgerechnet werden. Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet nach dem Sachleistungsprinzip. Dazu werden festgelegte Leistungen, die dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen, direkt mit demjenigen abgerechnet, der die Leistungen erbracht hat. Der Versicherte hat somit kaum Einfluss darauf, welche Leistungen der Arzt erbringen kann und hat keine Möglichkeit, die Kosten, die durch seine Behandlung entstehen, nachzuvollziehen. Im Gegensatz dazu agiert die PKV nach dem Kostenerstattungsprinzip. Grundlage für die Abrechung sind Arztrechungen sowie Belege und Quittungen von Apotheken, die Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten erfolgt an den Versicherungsnehmer. Sucht der Versicherte einen Arzt oder Zahnarzt auf, wird er zum Vertragspartner und schließt einen Behandlungsvertrag ab. Dabei kann er die notwendigen und gewünschten Leistungen mit dem behandelnden Arzt oder Therapeut abstimmen und der Arzt erstellt eine Rechung anhand der Gebührenordnung. Diese Rechnung reicht der Versicherte im Original bei seiner Versicherung ein und diese erstattet nach Prüfung den Rechnungsbetrag, je nach Tarif vollständig oder anteilig. Grundsätzlich ist der Versicherte jedoch immer zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, auch wenn die private Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen sollte. Allerdings erfolgt die Abrechnung von stationären Aufenthalten in der Regel direkt zwischen Krankenhaus oder Klinik und Versicherung. Dazu tritt der Versicherte seine Ansprüche zugunsten des Krankenhauses ab und Krankenhaus und Krankenversicherung schließen den entsprechenden Behandlungsvertrag miteinander ab. Das Kostenerstattungsprinzip, das zunächst umständlich erscheint, hat für den Versicherungsnehmer zwei wesentliche Vorteile. Zum einen erstattet die private Krankenversicherung die tatsächlich entstandenen Kosten, was anders ausgedrückt bedeutet, dass der Versicherte nicht an einen Katalog aus feststehenden Regelleistungen gebunden ist. Zum anderen ermöglichen die detaillierten Rechungen eine vollständige Kostenkontrolle. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn der Versicherte eine Selbstbeteiligung vereinbart hat oder Leistungen in Anspruch nimmt, die nicht in seinem Versicherungsumfang beinhaltet sind und deren Kosten er selbst trägt.
An dieser Stelle werden Informationen über Versicherungen gesammelt.
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